Eine Bundesrichterin hat am Donnerstag den Großteil der sexuellen Belästigungsklage von Blake Lively gegen ihren „It Ends with Us“-Co-Star Justin Baldoni abgewiesen und dabei 10 von 13 Anschuldigungen in dem hochkarätigen Hollywood-Rechtsstreit verworfen.
Richter Lewis Liman am Bundesgericht in Manhattan ließ drei Ansprüche gegen Baldoni bestehen – Vertragsbruch, Vergeltung und Beihilfe zur Vergeltung –, die am 18. Mai in die zivilrechtliche Verhandlung gehen. Die abgewiesenen Anschuldigungen umfassten Belästigungs- und Verleumdungsvorwürfe, die den Kern von Livelys ursprünglicher Klage bildeten, die sie im Dezember 2024 eingereicht hatte.
Das Urteil stellt einen erheblichen Rückschlag für Lively dar, die Baldoni vorwarf, sie am Set sexuell belästigt und eine Schmutzkampagne inszeniert zu haben, um ihren Ruf zu zerstören. Baldoni, der den Gewalt-Dramafilm mit Lively drehte und ihr darin auch als Schauspieler gegenüberstand, wies die Vorwürfe zurück und reichte seinerseits eine Gegenklage ein, die von einem Richter im vergangenen Jahr abgewiesen wurde.
hat sich stets und wird sich weiterhin auf die verheerende Vergeltung und die außergewöhnlichen Schritte konzentrieren, die die Beklagten unternommen haben, um [Lively] zu zerstören
Sigrid McCawley, Livelys Anwältin — BBC
In seinem 152-seitigen Beschluss verwies Richter Liman vor allem auf Zuständigkeitsfragen als Grund für die Abweisung der Belästigungsvorwürfe. Er urteilte, dass Anschuldigungen nach kalifornischem Recht nicht weiterverfolgt werden könnten, da sich die mutmaßlichen Vorfälle während der Dreharbeiten in New Jersey und nicht in Kalifornien ereignet hätten. Damit fehle die für solche Ansprüche erforderliche „erhebliche Verbindung“ zu Kalifornien.
Die BBC stellt das Urteil als erheblichen rechtlichen Rückschlag für Lively dar und betont, dass ihr Team beabsichtigt, gegen die verbleibenden Ansprüche weiter vorzugehen. Die Berichterstattung konzentriert sich auf die technischen rechtlichen Gründe für die Abweisung und nimmt keine Stellung zu den eigentlichen Vorwürfen.